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   BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93   

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BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93 (https://dejure.org/1994,1719)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1994 - VII R 96/93 (https://dejure.org/1994,1719)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 (https://dejure.org/1994,1719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 165
  • BB 1995, 398
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67

    Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur

    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97.400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    In Anwendung dieser Begriffsbestimmung hat der Senat als typischen Fall des Verheizens das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser im Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb angesehen (BFHE 97, 400).

  • BFH, 07.03.1967 - VII 335/63

    Auslegung des Begriffs Verheizen nach Mineralölsteuergesetz

    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97.400, 404, unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 7. März 1967 VII 335/63, BFHE 87, 587).

    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).

  • BFH, 26.10.1976 - VII R 57/73

    Ablehnung durch die Behörde - Gewährung einer Abgabenvergütung - Ablehnung des

    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).
  • BFH, 02.08.1988 - VII R 101/85
    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).
  • BFH, 25.11.1969 - VII R 23/66

    Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Mineralöl nach § 8 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Daraus folgt weiter, daß das FG den § 17 Abs. 4 MinöStDV auch nicht implizit zu Lasten des HZA angewandt, sondern allenfalls, gerade im Hinblick auf das vom FG zur Stützung seiner Ansicht herangezogene "Hochofen-Urteil" (Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331; vgl. dazu Beermann, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1970, 289; Prugger, Betriebs-Berater 1970, 45), nur hilfsweise erwogen haben kann, daß bei Annahme eines einheitlichen Verwendungsvorgangs im Sinne dieser Vorschrift im Ergebnis nichts anderes gelten könne.
  • FG Düsseldorf, 21.10.1992 - 4 K 4138/91
    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Es soll dabei in chemischen Reaktionen (Cracken) seiner stofflichen Beschaffenheit verlustig gehen, ohne völlig vernichtet zu werden (wie im Falle des Abfackelns von Hochofengas durch eine mit Erdgas betriebene Flamme, vgl. dazu FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 1992 4 K 4138/91 VM, EFG 1993, 413), und Kohlenstoffatome für das schließliche Endprodukt Ruß abgeben.
  • FG Hamburg, 19.02.1992 - IV 1/91
    Auszug aus BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Es kann nämlich kein Zweifel daran bestehen, daß das gesamte eingesetzte Erdgas, für das im Streitfall Steuerfreiheit gewährt worden ist, in die Produktion der hergestellten technischen Ruße und damit in die begünstigte gewerbliche Nutzung, wenn auch nicht oder nur teilweise körperlich, so jedenfalls doch als unentbehrliches Produktionshilfsmittel, eingeflossen ist (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 1992 IV 1/91 N, EFG 1992, 419).
  • BFH, 18.12.2002 - VII B 110/02

    Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, weil das FG die vom Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93 (BFHE 176, 165) entwickelten Grundsätze nicht auf den vorliegenden Fall angewendet habe.

    Jedenfalls sei das FG von dem Senatsurteil in BFHE 176, 165 abgewichen.

    Die Klägerin hat jedoch keinen abstrakten Rechtssatz der Vorentscheidung herausgestellt, der von dem Senatsurteil in BFHE 176, 165 abweicht.

    Sie macht lediglich geltend, das FG habe die in dem Senatsurteil in BFHE 176, 165 entwickelten Rechtsgrundsätze nicht angewendet.

    Unbeschadet dessen liegt die von der Klägerin gerügte Abweichung von den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 176, 165 nicht vor.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 176, 165 ausgeführt, dass die Verwendung von Erdgas bei der Herstellung technischer Ruße im Furnaceruß-Verfahren kein die Steuerfreiheit ausschließendes Verheizen sei.

    Da die durch das Verbrennen des Erdgases in den Kühlöfen erzeugte Wärmeenergie zeitlich zuvor auf das Rauchgas-Luftgemisch als Energieträger übertragen wird und es erst danach zu den chemischen Reaktionen beim Kontakt mit dem Glas kommt, unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt maßgeblich von dem Furnaceruß-Verfahren, das Gegenstand des Senatsurteils in BFHE 176, 165 war.

  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    Der Streitfall sei auch nicht mit den Fällen vergleichbar, die den Entscheidungen des BFH vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93 (BFHE 176, 165), vom 11. November 1969 VII R 57/67 (BFHE 97, 400) und vom 20. September 1994 VII R 57/93 (BFHE 176, 502) zugrunde lagen, denn das Rauchgas werde durch die Wärmeübertragung weder stofflich verändert noch vernichtet.

    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahingehend präzisiert worden, daß dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muß (Senatsurteile in BFHE 176, 165, 169, und BFHE 176, 502, 507, sowie Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    c) Eine andere --die Annahme eines Verheizens ausschließende-rechtliche Beurteilung des Mineralöleinsatzes ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produkts ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit (z.B. durch Cracken) verlustig geht (Senatsurteil in BFHE 176, 165).

    In diesem wesentlichen Punkt unterscheidet sich der Streitfall von dem in der Entscheidung in BFHE 176, 165 beurteilten Sachverhalt.

    Anders als im sog. Furnaceruß-Fall (BFHE 176, 165) fungiert der die Verbrennungswärme aufnehmende Stoff im Streitfall selbst als Energieträger, indem das Rauchgas --ohne eine vorhergehende stoffliche Veränderung erfahren zu haben-- die aufgenommene Wärmeenergie nicht nur in den SCR-Reaktor transportiert, sondern auch auf die dort zur Ingangsetzung und Aufrechterhaltung der chemisch-katalytischen Reaktion zugefügten Stoffe (nach dem Vortrag der Klägerin Ammoniumhydroxid und Katalysatoren) überträgt.

  • BFH, 26.11.2009 - VII B 15/09

    Zum Begriff des Verheizens in § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG 1993 - Keine

    Darüber hinaus weiche das Urteil des FG von der BFH-Entscheidung vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93 (BFHE 176, 165, Furnaceruß-Verfahren) ab.

    In Abweichung zu den BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 VII R 34/01 (BFH/NV 2004, 538), vom 21. Januar 1997 VII B 84/96 (BFH/NV 1997, 531) und vom 30. September 1997 VII R 114/96 (BFHE 184, 170) sowie in BFHE 176, 165 habe das FG den Rechtssatz aufgestellt, dass auch die das unmittelbare Produkt des Verbrennungsvorgangs darstellenden Verbrennungsabgase (Rauchgas) selbst als Transmitter anzusehen seien, wenn diese einen anderen Stoff (hier Nassstärke) erhitzten.

    Insbesondere liegt keine Divergenz zum Senatsurteil in BFHE 176, 165 vor.

    Infolgedessen vermag der beschließende Senat eine Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 176, 165 nicht zu erkennen.

  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 6768/94

    Steuerfreie Verwendung von Mineralöl; Verbrennung von Produktionsrückständen;

    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - und vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - jeweils ein Verheizen von Mineralöl verneint, weil Hauptziel der Verbrennung von Mineralöl in den dort zu entscheidenden Fällen nicht die Gewinnung von Wärme gewesen sei.

    Unter Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) MinöStG ist die gewollte Ausnutzung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die ganz oder teilweise auf einen anderen Stoff übertragen wird, zu verstehen, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme nicht nur untergeordnete Bedeutung haben dürfen (vgl.: BFH, Urteil vom 11. November 1969 - VII R 57/67 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 97, 400 (404); Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - BFHE 176, 502 (506); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - BFHE 176, 165 (167); Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1996, 77 (78); Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - BFH/NV 1998, 411 (412)).

    Dabei muß dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen (vgl.: BFH, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - a.a.O. (507); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - a.a.O. (169); Beschluß vom 21. Januar 1997 - VII B 84/96 - BFH/NV 1997, 531; Urteil vom 30. September 1997 - VII R 114/96 - a.a.O. (412)).

    Auch ein nur mittelbares Verheizen ist steuerschädlich, wenn es der Hauptverwendungszweck ist (vgl.: BFH, Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - BFHE 154, 401 (404); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - a.a.O. (168)).

  • BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99

    Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie

    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präszisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    Eine andere --die Annahme eines Verheizens ausschließende-- rechtliche Beurteilung des Mineralöleinsatzes ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produkts ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit (z.B. durch Cracken) verlustig geht (Senatsurteil in BFHE 176, 165).

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Senatsurteile in BFHE 176, 165 (Furnaceruß-Fall) bzw. 502 (Abfackeln und Verbrennen von Abgasen) berufen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.09.2012 - 6 K 2297/09

    Anspruch auf Steuerentlastung nach § 51 EnergieStG auch bei Nutzung von bei der

    Vielmehr habe der Bundesfinanzhof zum so genannten Furnaceruß-Verfahren, bei dem durch die Verbrennung von Erdgas unter Bildung von Kohlendioxid und Wasser die benötigten hohen Temperaturen erzeugt würden, entschieden, dass das eingesetzte Erdgas dort als Produktionshilfsmittel in die Her stellung der technischen Ruße eingeflossen und schon deshalb nicht als Ver heizen anzusehen sei (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994, VII R 96/93, HFR 1995, 211).

    Soweit die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 25.10.1994 VII R 96/93 Bezug nehme, gehe dieser Hinweis aufgrund des Urteils des BFH vom 28.10.2008 ins Leere.

    Bestätigt werde dies durch die Rechtsprechung des BFH, der beispielsweise auch das sog. Furnaceruß-Verfahren nicht als bloßes Verheizen angesehen habe (BFH-Urteil vom 25.10.1994, VII R 96/93, HFR 1995, 211).

  • BFH, 28.10.2008 - VII R 6/08

    Steuerentlastung für Energieerzeugnisse gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

    Ein solch weites Verständnis des Anwendungsbereichs der Entlastungsvorschrift, das sich an der bisherigen --und vom EuGH beanstandeten-- Rechtsprechung des BFH zum Begriff des Verheizens (z.B. BFH-Entscheidungen vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400; vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, und vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, m.w.N.) und den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen (Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1998 III A 1 V 0335-10/97) sowie Verwaltungsvorschrift Steuerbegünstigung (Vorschriftensammlung für die Bundesfinanzverwaltung V 03 50, nach der das Absengen von Textilfasern kein Verheizen darstellt) orientiert, widerspräche nach Auffassung des Senats den Vorgaben der EnergieStRL.
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 388/07

    Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke

    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präzisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    Eine andere --die Annahme eines Verheizens ausschließende-- rechtliche Beurteilung des Mineralöleinsatzes ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produkts ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit (z. B. durch Cracken) verlustig geht (Senatsurteil in BFHE 176, 165).

    Die Klägerin kann sich daher auch nicht auf den sog. Furnaceruß-Fall berufen, in dem der Bundesfinanzhof im Hinblick darauf, dass die Verbrennung des eingesetzten Mineralöles mit der chemischen Reaktion des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfiel, erkannt hat, dass die Verwendung von Erdgas bei der Herstellung technischer Ruße im sog. Furnaceruß-Verfahren nicht als ein die Mineralölsteuerfreiheit ausschließendes Verheizen anzusehen ist (BFH, Urt. v. 25.10.1994, VII R 96/93).

  • FG Düsseldorf, 18.05.2001 - 4 K 9367/97

    Mineralölsteuer; Abgassimulatoren; Materialprüfung; Metallträgerkatalysator;

    Dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, muss die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 1994 - VII R 57/93 - BFHE 176, 502 (507); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - BFHE 176, 165 (169); Beschluss vom 21. Januar 1997 - VII B 84/96 - BFH/NV 1997, 531; Urteil vom 21. November 2000 - VII R 13/99 - a.a.O.).

    Eine andere - die Annahme eines Verheizens im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b MinöStG ausschließende - rechtliche Beurteilung der Verwendung von Mineralöl ist nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produktes ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit verlustig geht (vgl. BFH, Urteil vom Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - a.a.O. (169)).

    Denn dort ging es nicht um die Definition des Begriffs des "anderen Stoffes", sondern um die Abgrenzung zu dem dem Urteil des BFH vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall der Herstellung technischer Ruße im so genannten Furnaceruß-Verfahren.

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 214/99

    Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Erdgas bei der Entsorgung von

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  • BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01

    Mineralöl: steuerbegünstigtes Verheizen

  • FG Hessen, 11.03.1999 - 7 K 3517/98

    Mineralöl; Rollenoffsetdruckmaschine; Steuerbefreiung; Erdgas; Verheizen;

  • BFH, 23.04.2009 - VIII R 6/08

    Geltung der verlängerten Festsetzungsfrist in Erstattungsfällen - Keine

  • FG Hamburg, 30.09.1996 - IV 80/95

    Beschwerde gegen die Versagung einer beantragten Erlaubnis zur steuerfreien

  • BFH, 21.01.1997 - VII B 84/96

    Begriff des Verheizens im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b

  • FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 8666/97

    Zulässigkeit der Einordnung einer Verwendung von Erdgas (Mineralöl) in einem

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 81/99

    Vergütung der Mineralölsteuer - Verheizen von Mineralöl - Erdgas -

  • BFH, 19.02.2007 - VII B 205/06

    NZB: Verheizen von Erdgas zur Synthesegasherstellung

  • BFH, 06.12.2006 - VII B 48/06

    Verheizen von Erdgas

  • BFH, 08.08.1995 - VII R 111/94

    Tarifierung einer Clausanlage

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